Blower Door Test ...

Bei uns wurde am Mittwoch, den 03. Sep. 14 der Blower Door Test durchgeführt, der sich generell in drei Phasen gliedert. 

 

Phase 1:

Vor Beginn werden alle Öffnungen nach außen verschlossen (Schornstein, Rohre, Bodenluke, etc). Dann wird ein konstanter Unterdruck von 50 Pascal  erzeugt und aufrechterhalten. Während dieser Phase wird die Gebäudehülle nach undichten Stellen abgesucht, an denen Luft unerwünscht hereinströmt. Dieses kann man per Hand machen, mit Rauch oder einem Anemometer. In unseren Fall ging der Prüfer alle Räume ab und testete mit der Hand alle Ecken, Folienabklebungen etc. ! Ein, zwei undichte Stellen hat er bei uns auch gefunden. Diese wurden aber durch die ebenfalls anwesenden Trockenbauer sofort verschlossen. 

Phase 2:

Hier wird ein Unterdruck aufgebaut, wobei man mit kleinen Drücken beginnt (25 Pa) und schrittweise bis auf den Enddruck (60 Pa) erhöht. Bei jedem Schritt wird der jeweilige Luftvolumenstrom in Abhängigkeit von dem Gebäudedruck gemessen. 

Phase 3:

Hier wird ein Überdruck erzeugt und die Messung wird gegenüber zur Unterdruckmessung wiederholt und ebenfalls schrittweise angepasst und ermittelt. 

Aus diesen ermittelten Werten wird die Luftwechselrate als Durchschnittswert ermittelt. Diese sollte bei einem Haus mit einer geregelten Be- und Entlüftungsanlage laut ENEV nicht über 1,5 liegen.

Bei unserer Druckprüfung am 03. Sep. 14 wurde für die volumenbezogene Luftdichtigkeit als Mittelwert aus diesen 2 Messungen (Unterdruck/Überdruck) wurde folgender Wert unter den genannten Bedingungen .....

 

Objekt: EFH mit Krüppelwalmdach

Lüftungsanlage: Ja

Innenvolumen (m3): EG =  192,36 / OG = 142,38 / Gesamt = 334,74

Nettogrundfläche (m2): EG =  72,59 / OG = 53,73 / Gesamt = 126,32

Innentemparatur: 15,9 Grad

Aussentemparatur: 11,3 Grad

Luftdruck: 1022

Windgeschwindigkeit: 0,25

 

Natürliche Drukdifferenz Unterdruck: vorher = +1 Pa / nacher = +1 Pa

Natürliche Drukdifferenz Überrdruck: vorher = -1 Pa / nacher = -1 Pa

 

Estrich eingebaut: Nein

Gipskarton im DG eingebaut: Nein

Wände verputzt: Ja

Innentüren eingebaut: Nein

Blower Door Gerät eingebaut in: HWR

 

ermittelt: n50 = 0,5 / h  (der Richtwert nach DIN 4108-7 beträgt n50 ≤=1,5 /h für Gebäude mit Lüftungsanlage)

Der Wert bedeutet, dass die Luft in unserem Haus in einer Stunde 0,5 mal durch Luftundichtigkeiten austauscht wird.Die Anforderungen der Vorschrift (ENEV 2009) sind somit erfüllt. 

 

Erläuterung Blower Door Test:

Was man zum Blower Door Test wissen sollte ist, das es hier zwei Verfahren gibt, A und B.

Verfahren B bezeichnet man gerne als Qualitätsbegleitende Überwachung/Kontrolle, und wenn man dem Internet glauben kann, wäre diese nicht als Nachweis für die KFW Bank geeignet. Dieses Verfahren wird auch bei Team so angewandt, was ich persönlich für besser halte, wie die meisten. Im Rohzustand (kein Estrich, Dampfsperrfolie + Ablattung, Putz, Fenster/Türen vorhanden) lassen sich besser Undichtigkeiten erkennen und vor allem ohne großen Aufwand noch beheben. Auf vielen Seiten von Energieberatern im Netz, wird dieses ebenfalls so empfohlen. 

Verfahren A dient als Nachweis der Luftdichtigkeit, und wird eigentlich erst vor Bezug oder in bereits bewohnten Inmobilien durchgeführt. Viele Bauträger machen dieses auch so. Nachteil hier ist, das man natürlich Undichtigkeiten hinter Regips oder auch im Bereich des Rohfussbodens gar nicht mehr feststellen kann, und wenn etwas festgestellt wird, diese nur schwer und mit viel Aufwand korrigiert werden können. 

Wenn ich die ENEV 2014 richtig verstanden habe, dann wird in Zukunft für  Bauanträge nach dem 01.05.14 das Verfahren B zwecks Nachweis der Luftdichtigkeit verlangt. In der ENEV 2009 ist dieses nicht eindeutig klar geregelt, ob Verfahren A oder Verfahren B. Wichtig ist, es muss auf jeden Fall nachgewiesen sein. Bei Passivbauweise müssen beide Verfahren z.b durchgeführt werden. 

 

Fazit:

Für uns ist die ganze Blower Door Thematik, wenn man sich damit näher befasst, schon recht umfangreich. Wir werden vor dem Einzug evtl. noch einen zweiten BD-Test (Verfahren A) durchführen lassen, um die Werte des ersten Tests zu bestätigen und um so auf ganz sicher zu gehen. Sollten wir es machen,werden wir natürlich berichten was dabei heraus gekommen ist. 

 

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