Bodengutachten und Versickerungsberechnung

Da sich die Grundstücke (so auch unseres) in einem Trinkwasserschutzgebiet befinden, soll laut des gültigen B-Plans das Regenwasser auf dem jeweiligen Grundstück zu Versickerung gebracht werden.

 

Hier wird also neben einem Bodengutachten auch eine Versickerungsberechnung benötigt. Beides wird spätestens beim Bauantrag bzw. Entwässerungsantrag benötigt.

 

Wir sind natürlich keine Spezialisten, aber das was aus dem Bodengutachten auch für uns verständlich ist, ist das wir ca. 50 cm Mutterbodenabtragen müssen. Wasser bis zu einer Tiefe von 6 m wurde auch nicht gefunden, und die Sandschichten sind Fein bis Grob.

Unser Boden ist also eingestuft in die Bodengüteklasse 3 und als hinreichend tragfähig eingestuft. Alles Super würden wir sagen.

 

30 cm Erdarbeiten sind laut unserer Bauleistungsbeschreibung inkl., in sofern rechnen wir nur mit einem kleinen Aufpreis bei den Erdarbeiten. Es dürfte sich also in Grenzen halten.

 

Die Versickerungsberechnung werden wir hier mal nicht im Detail mit aufführen. Insgesamt sind hier drei verschiedene Berechnungen gemacht wurden. Rigolen-Versickerung / Schacht-Versickerung / Mulden-Versickerung

Alles wäre bei uns möglich, so das wir uns noch eine von den drein aussuchen werden. Schauen wir mal, wie sich das auch Preislich auswirkt.

 

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