3. Objektunterlagen Einfamilienhaus
Um diese ganzen Dokumente führt kein Weg vorbei. Gerade die KFW 70 Bestätigung, welche erforderlich ist um die KFW Förderung zu erhalten hat es in sich. Diese sollte bereits beim Beantragen vorliegen.
Hier sollte man Wissen, das viele Bauträger dieses als Architektenvorleistung bezeichnen, und oft diese nur rausrücken, wenn man einen Vertrag mit ihnen abschließt. Wenn man sich für einen Bauträger entschieden hat, sollte die Unterschrift nicht das Problem darstellen, da in den meisten Verträgen man eh ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt bekommt, sofern eine Finanzierung z.b nicht zustande kommt. Ansonsten einfach verhandeln, ob man dieses nicht mit aufnehmen kann. Wer also nicht fragt, ist selber Schuld.
Es gibt aber noch weitere Dokumente die spätestens vor der ersten Auszahlung nachgereicht werden sollten, da die Banken für sich eine gewisse Sicherheit wollen. Hier zählen z.b folgende Dokumente noch hinzu:
Und ??? Noch Bock Auf Bauen ???