Fertigstellungsbürgschaftsurkunde...

 

Um eine Sicherheit nach §632 a Absätze 3 und 4 BGB zu leisten, verpflichten sich die meisten Auftragsnehmer, den Bauherren bei Baubeginn eine Baufertigstellungsbürgschaft in Höhe von 5% desr gesamten Auftragssumme für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel zu übergeben.

 

In Fall Team Massivhaus ist dieses im Bauvertrag so festgelegt (siehe §7 und § 8) und geregelt, das die Bauherren bei der ersten Abschlagszahlung ( 10% für Fertigstellung Bauantrags bzw. Bauanzeigeunterlagen) 5% einbehalten dürfen,  bist die Fertigstellungsbürgschaftsurkunde der R+V Versicherung vorliegt. Dann werden die restlichen 5% der ersten Rechnung fällig.

 

Auf der Rechnung seitens Team, steht dieses so natürlich nicht drauf. Sie fordern direkt die kompletten 10%. Hier sollte man wissen, das es laut Gesetz wohl auch kein Muss ist, sondern mehr ein Kann. Obliegt euch also selbst, es komplett zu bezahlen oder vorerst einzubehalten.

 

Solltet ihr es einbehalten, ist auf jeden Fall das Team darüber zu informieren, am besten in schriftlicher Form per Mail. Dann ist man auf der sicheren Seite! Für alle die nicht wissen, wie so ein Text aussehen könnte, dann nimmt diesen:

 

Sehr geehrtes Team Massivhaus Team,

am heutigen (Tag/Datum) haben wir unsere erste Rechnung von "10%  für die Fertigstellung des Bauantrages bzw. Bauanzeige" von ihnen erhalten.

Bauherrin/Bauherr: Max Mstermann
Kundennummer: 
Rechnungsnummer: 

Hiermit möchten wir sie darüber in Kenntnis setzen, das wir 5% der gesamten Auftragssumme gem. §8 des Bauvertrages nach BGB vorläufig einbehalten, bis die Fertigstellungsbürgschaftsurkunde uns übergeben wurden ist.
Anstelle der geforderten XX.XXX € gem. RE.Nr.: XXXXX, werden wir somit XXXX € auf das von ihnen angegebene Konto überwiesen.

Team Massivhaus
KTO:
BLZ: 
Institut: 

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann

 

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